Umweltgutachter – mehr als nur ein Gutachter

Ein Sachverständiger bzw. ein Gutachter ist eine natürliche Person oder eine Behörde mit anerkannter Sachkunde in einem bestimmten Fachgebiet. Umweltgutachter sind natürliche oder juristische Personen die auf Basis des Umweltauditgesetzes (UAG) Umwelterklärungen nach dem europäischen Öko-Audit-System (EMAS) validieren. Aufgrund ihrer persönlichen und fachlichen Qualifikation

werden Umweltgutachtern darüber hinaus auch in vielen anderen Bereichen des Umweltrechts Sachverständigen- und Gutachtertätigkeiten in halbhoheitlicher Funktion übertagen. Das macht Umweltgutachter zu zuverlässigen, unabhängigen und kompetenten Partnern für Unternehmen, wenn es um „Legal Compliance“ im Umweltrecht geht.

HKNR-TESTATE

TESTIERUNG N. GEWABFV

ZERTIFIZIERUNG VON MANAGEMENTSYSTEMEN​

Die Zulassung als Umweltgutachter erfolgt durch die Deutsche Akkreditierungs- und Zulassungsgesellschaft für Umweltgutachter mbH (DAU) branchenspezifisch – nach bestandener Fachkundeprüfung. Die Klassifizierung der Branchen und Zulassungsbereiche für Umweltgutachter entspricht der statistischen Systematik der Wirtschaftszweige in der europäischen Union (NACE-Codes Rev. 2). Umweltgutachter können gemäß ihrer Branchenzulassung durch die DAU folgende Zertifizierungsleistungen anbieten:

Im Zuge der Novellierung der EMAS-Verordnung im Jahre 2017 und des UAG im Dezember 2019 wurde die zusätzliche Option geschaffen, im Rahmen von EMAS auch die nachhaltige Entwicklung und eine nachhaltige Unternehmensführung zu validieren.

Umweltgutachten und Sachverständigentätigkeit

Die weiter oben beschriebenen Anforderungen an die persönliche und fachliche Qualifikation der Umweltgutachter, die erstmalig 1995 im Umweltauditgesetz (UAG) festgeschrieben wurden, haben dazu geführt, dass das Betätigungsfeld deutlich ausgeweitet wurde. Im Rahmen der Umweltgesetzgebung werden Umweltgutachtern seitdem Sachverständigen- und Zertifizierungstätigkeiten in halbhoheitlicher Funktion in den folgenden Bereichen übertragen:

Darüber hinaus sind Umweltgutachter aufgrund ihrer Branchen- und Fachkompetenz ideale Partner für

Anforderungen an die persönliche und fachliche Qualifikation


Die Anforderungen an die persönliche und fachliche Qualifikation von Umweltgutachtern werden sowohl im UAG als auch in der EMAS-Verordnung geregelt. Was aber ist genau darunter zu verstehen? Umweltgutachter zeichnen sich im Besonderen durch folgende Eigenschaften aus:

  • Zuverlässigkeit aufgrund persönlicher Eigenschaften, Verhalten und Fähigkeiten,
  • Unabhängigkeit – ohne wirtschaftliche, finanzielle oder organisatorische Abhängigkeiten – objektiv und weisungsfrei,
  • Fachkunde durch berufliche Bildung, praktische Erfahrung sowie branchenspezifische und rechtliche Fachkunde.

Unsere Leistungen

Umweltgutachter und Geschäftsführer Dr. Stefan Bräker bietet folgende Tätigkeiten für Sie an:

Validierungen nach EMAS-Verordnung

Validierung von Umwelterklärungen nach EMAS-Verordnung

Zertifizierung von Umweltmanagementsystemen nach DIN EN ISO 14001 (DAU)

Zertifizierung von Energiemanagementsystemen nach DIN EN ISO 50001 (DAU)

Zertifizierungen nach der Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV)

Zertifizierungen nach dem Airport Carbon Accreditation Scheme

Dr. Stefan Bräker ist darüber hinaus Mitglied des Umweltgutachterausschusses beim Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) und vertritt dort die Interessen der Umweltgutachter.

Er ist berechtigt in den folgenden Wirtschaftszweigen tätig zu werden:

Zulassungsbereiche Dr. Stefan Bräker

08.1 Gewinnung von Natursteinen, Kies, Sand, Ton und Kaolin                       
09.9 Erbringung von Dienstleistungen für die Gewinnung von Erdöl und Erdgas                      
10.3 Obst- und Gemüseverarbeitung                        
10.4 Herstellung von pflanzlichen und tierischen Ölen und Fetten                 
10.5 Milchverarbeitung                  
10.6 Mahl- und Schälmühlen, Herstellung von Stärke und Stärkeerzeugnissen                         
10.7 Herstellung von Back- und Teigwaren                            
10.81 Herstellung von Zucker      
10.9 Herstellung von Futtermitteln                           
11 Getränkeherstellung                                
17 Herstellung von Papier, Pappe und Waren 
18.1 Herstellung von Druckerzeugnissen                 
22.2 Herstellung von Kunststoffwaren                      
23.1 Herstellung von Glas und Glaswaren                
23.2 Herstellung von feuerfesten keramischen Werkstoffen und Waren                     
23.3 Herstellung von keramischen Baumaterialen
23.4 Herstellung von sonstigen Porzellan- und keramischen Erzeugnissen                  
24.1 Erzeugung von Roheisen, Stahl und Ferrolegierungen                
24.2 Herstellung von Stahlrohren, Rohrform-, Rohrverschluss- und Rohrverbindungsstücken aus Stahl    24.3 Sonstige erste Bearbeitung von Eisen und Stahl
24.46 Aufbereitung von Kernbrennstoffen              
24.51 Eisengießereien    
25.1 Stahl- und Leichtmetallbau                 
25.2 Herstellung von Metalltanks und -behältern; Herstellung von Heizkörpern und kesseln für Zentralheizungen
25.3 Herstellung von Dampfkesseln (ohne Zentralheizungskessel)                 
25.5 Herstellung von Schmiede-, Press-, Zieh- und Stanzteilen, gewalzten Ringen und pulvermettallurgischen Erzeugnissen                       
25.6 Oberflächenveredlung und Wärmebehandlung; Mechanik a.n.g.                         
25.7 Herstellung von Schneidwaren, Werkzeugen, Schlössern und Beschlägen aus unedlen Metallen
25.9 Herstellung von sonstigen Metallwaren                         
28 Maschinenbau                                          
28.12 Herstellung hydraulischen und pneumatischen Komponenten und Systemen
28.13 Herstellung von Pumpen und Kompressoren a.n.g.  28.14 Herstellung von Armaturen a.n.g.   
28.15 Herstellung von Lagern, Getrieben, Zahnrädern und Antriebselementen        
28.2 Herstellung von sonstigen nicht wirtschaftszweigspezifischen Maschinen                        
28.3 Herstellung von land- und forstwirtschaftlichen Maschinen                   
28.4 Herstellung von Werkzeugmaschinen                            
28.91 Herstellung von Maschinen für die Metallerzeugung, von Walzwerkseinrichtungen und Gießmaschinen        
28.93 Herstellung von Maschinen für die Nahrungs- und Genussmittelerzeugung und die Tabakverarbeitung         
28.94 Herstellung von Maschinen für die Textil- und Bekleidungsherstellung und die Lederverarbeitung      
28.95 Herstellung von Maschinen für die Papiererzeugung und -verarbeitung          
28.96 Herstellung von Maschinen für die Verarbeitung von Kunststoffen und Kautschuk      
28.99 Herstellung von Maschinen für sonstige bestimmte Wirtschaftszweige a.n.g.
29.1 Herstellung von Kraftwagen und Kraftwagenmotoren                              
29.2 Herstellung von Karosserien, Aufbauten und Anhängern                         
29.32 Herstellung von sonstigen Teilen und sonstigem Zubehör für Kraftwagen       
30.2 Schienenfahrzeugbau                           
30.3 Luft- und Raumfahrzeugbau                
30.91 Herstellung von Krafträdern            
32.99 Herstellung von sonstigen Erzeugnissen a.n.g.
33.11 Reparatur von Metallerzeugnissen
33.12 Reparatur von Maschinen 
33.2 Installation von Maschinen und -Ausrüstungen a.n.g.                                
35.11.6 Elektrizitätserzeugung aus erneuerbaren Energien (z.B. Wind, Biomasse, Solar und Geothermie) mit und ohne Fremdbezug zur Verteilung
35.11.7 Elektrizitätserzeugung aus Wasserkraft mit und ohne Fremdbezug zur Verteilung
35.11.8 Elektrizitätserzeugung aus Wärmekraft (ohne Kernenergie) mit und ohne Fremdbezug zur Verteilung
35.11.9 Elektrizitätserzeugung aus Kernenergie mit und ohne Fremdbezug zur Verteilung
45.20.4 Instandhaltung und Reparatur von Kraftwagen mit einem Gesamtge-wicht von 3,5 t oder weniger (ohne Lackierung und Autowäsche)
49 Landverkehr und Transport in Rohrfernleitungen
51.1 Personenbeförderung in der Luftfahrt                            
51.21 Güterbeförderung in der Luftfahrt  
52.21 Erbringung von sonstigen Dienstleistungen für den Landverkehr        
52.21.9 Erbringung von sonstigen Dienstleistungen für den Landverkehr a.n.g.
52.22 Erbringung von sonstigen Dienstleistungen für die Schifffahrt             
52.23 Erbringung von sonstigen Dienstleistungen für die Luftfahrt 
52.29.1 Spedition
79.9 Erbringung sonstiger Reservierungsdienstleistungen
93.29 Erbringung von Dienstleistungen der Unterhaltung und der Erholung a.n.g. 

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